Hundeanmeldung

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Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

Anmeldung gem. § 15 Abs. III des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren.

Hier finden Sie den Onlineantrag für die Anmeldung ihres Hundes.

Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, wenn

  • der Hund, nach dem 28. Februar 2009 geboren wurde,
  • der Hund der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander angehört,
  • bei dem Hund eine Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall behördlich festgestellt wurde,

Die Anmeldung beinhaltet auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Über die Anmeldung erteilt Ihnen die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Die von der Hundehalterin oder dem Hundehalter übermittelten Angaben werden in dem Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt gespeichert.

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Was wird benötigt?

  • Bescheinigung des Versicherten der Haftpflicht
  • Registrierung
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