Hundeanmeldung
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Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Anmeldung gem. § 15 Abs. III des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren.
Hier finden Sie den Onlineantrag für die Anmeldung ihres Hundes.
Was wird benötigt?
- Bescheinigung des Versicherten der Haftpflicht
- Registrierung
Bitte melden Sie sich zunächst an.