Hundeabmeldung

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Änderungsmitteilung gem. § 15 Abs. 4 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren.
Hinweis: Betrifft nur Hunde die ab dem 01.03.2009 geboren sind.
Die Entgegennahme der Anzeige ist kostenpflichtig gem. der allgemeinen Gebührenordnung des Land Sachsen- Anhalt (ALLGO) vom 23.08.2004 in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Anlage zur ALLGO LSA, lfd. Nr. 66 Tarifstelle 3.3,. Es wird der Betrag von 10,00 EURO erhoben.
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